Deckvertrag
Rüdenbesitzer Hündinnenbesitzer
Name:_______________________________ Name:___________________________
Anschrift:_____________________________ Anschrift:_________________________
Telefon:______________________________ Telefon:__________________________ E-Mail:_______________________________ E-Mail:___________________________
Rüde: ____________________________________Rasse: ___________________________
Hündin:___________________________________Rasse:___________________________
Beide Hundebesitzer bestätigen, dass sich ihre Hunde in gesundheitlich einwandfreiem Zustand befinden. Die Hündin ist nach Angaben der Hündinnenbesitzer geimpft, entwurmt und frei von Ungeziefer. Sollte sich dieses als unwahr herausstellen, ist der Hündinnenbesitzer verpflichtet, dem Rüdenbesitzer die entstandenen Tierarztkosten bzw. Schadensersatzzahlung in Höhe des jeweiligen Aufwandes zu bezahlen (bei Sterilität des Rüden Kaufpreis des Rüden plus Kosten für erworbene Championate usw.).
Der Rüdenbesitzer hat das Recht sich den Wurf zwischen der ersten und achten Woche mehrmals anzusehen und spätestens in der 7. Woche sein Erstwahlrecht in Anspruch zu nehmen, bzw. spätestens dann dem Hündinnenbesitzer mitzuteilen ob er von seinem Erstwahlrecht oder der Deckgebühr Gebrauch macht.
Das Deckgeld versteht ausschl. An - und Abreise (0,42 EUR / KM). Es ist fällig
für den Sprung, d.h. die im Absamen bestehende Leistung des Rüden, ist aber keine
Anzahlung auf den kommenden Wurf.
Die Deckgebühr beträgt Euro 400,00 (Vierhundert) fällig nach vollzogenem Deckackt
und pro lebenden Welpe Euro 50,00 (Fünfzig) zahlbar in der 1. Lebenswoche auf das Konto b. Bankinstitut BAWAG PSK
Name:.......................................................................................
IBAN: ........................................................................................
Nur bei nachgewiesener Nichtaufnahme, nicht aber bei Verwerfen, steht der Rüde, sofern er noch lebt und im gleichen Besitz ist, für die nächste Hitze der gleichen Hündin des jetzigen Eigentümers zur Verfügung. Bleibt die Hündin leer, darf die Hündin bei der nächsten Hitze unentgeltlich dem Rüden zugeführt werden. Das Leerbleiben der Hündin muss dem Rüdenbesitzer spätestens in der 7. Woche durch eine Bescheinigung eines Tierarztes angezeigt werden.
Die o. g. Bedingungen werden durch Unterschrift anerkannt.
Ort/Datum:...............................................................
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Unterschrift Besitzer Hündin Unterschrift Besitzer Rüde
Mit der Unterschrift bestätigen beide Teile, dass keine mündlichen Zusagen od. Absprachen zu diesem Deckvertrag getroffen wurden. Nachträge müssen schriftlich erfolgen. Der originale Deckvertrag verbleibt beim Rüdenbesitzer und der Hündinnenbesitzer erhält eine Kopie, bzw. ein Mail mit dem unterschriebenen Vertrag.