Deckvertrag


Rüdenbesitzer                                                                 Hündinnenbesitzer

Name:_______________________________           Name:___________________________
Anschrift:_____________________________           Anschrift:_________________________ Telefon:______________________________           Telefon:__________________________ E-Mail:_______________________________           E-Mail:___________________________


Rüde: ____________________________________Rasse: ___________________________
Hündin:___________________________________Rasse:___________________________

Beide Hundebesitzer bestätigen, dass sich ihre Hunde in gesundheitlich einwandfreiem Zustand befinden. Die Hündin ist nach Angaben der Hündinnenbesitzer geimpft, entwurmt und frei von Ungeziefer. Sollte sich dieses als unwahr herausstellen, ist der Hündinnenbesitzer verpflichtet, dem Rüdenbesitzer die entstandenen Tierarztkosten bzw. Schadensersatzzahlung in Höhe des jeweiligen Aufwandes zu bezahlen (bei Sterilität des Rüden Kaufpreis des Rüden plus Kosten für erworbene Championate usw.).

Der Rüdenbesitzer hat das Recht sich den Wurf zwischen der ersten und achten Woche mehrmals anzusehen und spätestens in der 7. Woche sein Erstwahlrecht in Anspruch zu nehmen, bzw. spätestens dann dem Hündinnenbesitzer mitzuteilen ob er von seinem Erstwahlrecht oder der Deckgebühr Gebrauch macht.

Das Deckgeld versteht  ausschl. An - und Abreise (0,42 EUR / KM). Es ist fällig für den Sprung, d.h. die im Absamen bestehende Leistung des Rüden, ist aber keine Anzahlung auf den kommenden Wurf.

Die Deckgebühr beträgt Euro 400,00 (Vierhundert) fällig nach vollzogenem Deckackt
und pro lebenden Welpe Euro 50,00 (Fünfzig) zahlbar in der 1. Lebenswoche auf das Konto b. Bankinstitut BAWAG PSK
Name:.......................................................................................
IBAN: ........................................................................................

Nur bei nachgewiesener Nichtaufnahme, nicht aber bei Verwerfen, steht der Rüde, sofern er noch lebt und im gleichen Besitz ist, für die nächste Hitze der gleichen Hündin des jetzigen Eigentümers zur Verfügung. Bleibt die Hündin leer, darf die Hündin bei der nächsten Hitze unentgeltlich dem Rüden zugeführt werden. Das Leerbleiben der Hündin muss dem Rüdenbesitzer spätestens in der 7. Woche durch eine Bescheinigung eines Tierarztes angezeigt werden.

Die o. g. Bedingungen werden durch Unterschrift anerkannt.  


Ort/Datum:...............................................................


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   Unterschrift Besitzer Hündin                                                                                                     Unterschrift Besitzer Rüde

Mit der Unterschrift bestätigen beide Teile, dass keine mündlichen Zusagen od. Absprachen zu diesem Deckvertrag getroffen wurden. Nachträge müssen schriftlich erfolgen. Der originale Deckvertrag verbleibt beim Rüdenbesitzer und der Hündinnenbesitzer erhält eine Kopie, bzw. ein Mail mit dem unterschriebenen Vertrag. 

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